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Tod und Begräbnis - aus christlicher Perspektive betrachtet – beschließen nicht nur das Leben, sondern sie eröffnen es auch. Und so wichtig der Blick der Trauernden auf das sein mag, was der Verstorbene zu Lebzeiten geleistet oder versäumt hat, was sie mit ihm erlebten oder was er ihnen schuldig blieb, tröstlich kann nur der Blick auf das sein, was wir erwarten. Darüber und über die Gestaltung der Trauerfeier auf dem Friedhof zu sprechen, ist Gelegenheit bei einem Kondolenzbesuch, den wir mit den uns vom Bestatter genannten nächsten Angehörigen telefonisch vereinbaren.
Für nicht wenige von ihnen stellt das Begräbnis eines lieben Verstorbenen nach längerer Zeit wieder einen ersten Kontakt zur Kirche her. Im Umgang mit Gottesdienst und Gebet fühlen sie sich unsicher. Aus diesem Grund und um der Gemeinde Gelegenheit zu geben, von einem aus ihren Reihen Verstorbenen im Gebet Abschied nehmen zu können, feiern wir Gedenkmesse anlässlich des Begräbnisses eines Verstorbenen, in der Regel im Rahmen der Gemeindemesse des Tages. Sie findet in einer unserer Kirchen statt. Auf eine Traueransprache wird bei dieser Gelegenheit verzichtet, sie erfolgt während des Wortgottesdienstes in der Friedhofskapelle. Der Name des Verstorbenen findet im Gebet bei den Fürbitten und im Hochgebet der Hl. Messe besondere Erwähnung.
(aus der Trauerliturgie)
Der Termin des Begräbnisses oder der Urnenbeisetzung auf dem Friedhof wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt und über einen von Ihnen beauftragten Bestatter mit uns vereinbart. In der Regel beginnt sie mit einem Wortgottesdienst im Kreis der Angehörigen und Freunde in der Friedhofskapelle. Von dort aus begeben wir uns zum Ort der Beisetzung, wo wir unserem Glauben im Gebet Ausdruck verleihen, dass jeder, der im Wasser und im Hl. Geist getauft wurde, von Christus auferweckt werden wird. Das Leben auf Erden ist zu seinem Ende gekommen, das „Leben in Ewigkeit“ möge beginnen.
Die Phase der ersten Trauer kann in einer Hl. Messe nach etwa sechs Wochen (dem sogenannten „Sechswochenamt“) ihr Ende finden. Die Angehörigen des Verstorbenen nehmen am Gebet der Gemeinde teil und treffen vielleicht anschließend im Familienkreis noch einmal zusammen, um die Ereignisse und Gefühle der vergangenen Wochen miteinander auszutauschen und sich durch die Gemeinschaft miteinander zu stärken. Gleiches kann auch etwa ein Jahr nach dem Tod eines Angehörigen wertvoll sein (das sogenannte „Jahrgedächtnis“).
Die Gemeinde ihrerseits lädt einmal im Jahr die Angehörigen aller Verstorbenen des Jahres zu einem besonderen Gottesdienst am Allerseelenfest (2. November) ein. Dazu werden alle Angehörigen persönlich eingeladen.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag 9-12 Uhr
Dienstag 9-12 Uhr
Mittwoch 9-12 Uhr
Donnerstag 9-12 und 15-18 Uhr
Freitag 9-12 Uhr